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rent@box

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Planen Sie eine Projektwoche?
Fehlt Ihnen ein mobiles IT-Equipment?


Wollen Sie einen Film drehen? Einen Podcast produzieren? Oder einfach Ihre Projektwoche professionell auf eine DVD dokumentieren? Brauchen Sie Ideen für eine Klassenwoche?

Meisten fehlt die nötige Infrastruktur oder sie ist schlecht transportierbar. Hier hilft rent@box.

Interessierte können sich eine/zwei Computerboxen mit je 5 MacBooks, eine Kamera-Box mit Digital-Kamera & Weitwinkelobjektiv plus HD-Videokamera für 10 Tage zu einem günstigen Preis reservieren lassen. Die drei Boxen können einzeln oder komplett gebucht werden (250.- bis 550.-).
So ist es möglich eine praktische IT-Infrastruktur für die Umsetzung einer Projektidee zu nutzen.


Reservation

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und reservieren Sie rent@box noch heute.

Kontakt: edu@heinigerag.ch | Abholung in Lotzwil | Checkliste Boxinhalt




Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Bestellfristen und Rücksendung des Materials

1.1 Verleihfrist & Kosten Die totale Verleihfrist beträgt max. 14 Tage. Die Zeit für den Hin- und Rücktransport ist darin inbegriffen. Für die Ausleihe wird eine Pauschale von Fr. 450.- in Rechnung gestellt.

1.2 Abholung in Lotzwil Nach Übereinkunft mit Heiniger Unternehmensberatung AG (edu@heinigerag.ch) wird die rent@box in Lotzwil (Stefan Blum / Projekt rent@box, Höfliweg 46, 4932 Lotzwil) übergeben. In Google Maps anzeigen

1.3 Postversand zum Auftraggeber Auf speziellen Wunsch wird die SoaBox auch verschickt (inkl. Versicherung). Diese zusätzliche Dienstleistung wird mit Fr. 150.- in Rechnung gestellt.

1.4 Verlängerung der Verleihfrist Benötigen Sie das Material ausnahmsweise länger, nehmen Sie bitte mit Heiniger Unternehmensberatung AG (edu@heinigerag.ch) Kontakt auf. Eine Ausleih-Verlängerung bedarf der schriftlichen Bestätigung.

1.5 Verspätete Rücksendung Eine verspätete Rücksendung der rent@box wird mit Fr. 30.- pro Tag nachbelastet.

1.6 Versicherung der rent@box Heiniger Unternehmensberatung AG geht davon aus, dass der Auftraggeber (resp. die Schule) an der die rent@box zum Einsatz kommt, eine Versicherung für Schäden oder Verlust abgeschlossen hat. Für den Fall des Verlustes und/oder der Beschädigung haftet der Auftraggeber. Allfällige Ersatz- und/oder Reparaturkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber (resp. die Schule) trägt während der Ausleihfrist die volle Verantwortung für das ausgeliehenen Material.

1.7 Materialrückgabe Die rent@box wird entweder in Lotzwil übergeben oder mittels Pakte Kurierdients (kein Postversand) termingerecht transportiert.


2. Empfehlungen für den Einsatz der rent@box

2.1. Vororientierung der Schüler
Es ist ratsam, dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Arbeiten mit den Geräten vertraut gemacht werden. So können Schäden verhindert werden.

2.2. Allfällige Reparaturen Reparaturen der Geräte oder des Zubehörs erfolgen ausschliesslich durch Heiniger Unternehmensberatung AG. Sollte der Auftraggeber vor, während oder nach dem Einsatz eine Unvollständigkeit und/oder einen Mangel an einer Komponente der rent@box feststellen, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen (edu@heinigerag.ch). So ist sichergestellt, dass die nächste Lehrperson einwandfreies Material erhält.

2.3. Schutz der Geräte Wir bitten Sie, die Geräte vor Feuchtigkeit, Magnetfeldern und extremer Hitze zu schützen. Damit helfen Sie mit, deren Qualität über eine längere Zeit zu erhalten.



3. Software

3.1 Lizenzen Diese sind für Heiniger Unternehmensberatung AG oder Stefan Blum registriert. Dem Auftraggeber steht nur das Recht zu, diese im Einsatz mit der SoaBox zu nutzen. Bei Schadensansprüchen haftet der Auftraggeber vollumfänglich, wenn er diese Vorschrift missachtet.

3.2 Benutzer Die Schüler arbeiten auf dem Benutzer-Account „kids“, welches keine Administrationsrechte hat.

3.3 Nachträgliche Installationen Sollte für die Realisierung des Projekts eine zusätzliche Software nötig sein, wird diese von der Lehrkraft unter Einhaltung allfälliger Lizenzbestimmungen installiert. Diese Installation geschieht unter dem Benutzer-Account „adminlocal“ (Passwort: apple). Vor dem Rückversand werden solche Installationen vollständig deinstalliert und rückgängig gemacht.


4. Übrige Bestimmungen

4.1. Weitervermietung Die SoaBox darf weder ganz, noch teilweise weitergegeben oder untervermietet werden.

4.2. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist 4704 Niederbipp, Niederbipp im März 2010


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