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Wertgarantie

Reparaturkostenversicherung und Garantieverlängerung in Einem

Wertgarantie
Die WERTGARANTIE schützt Sie vor Reparaturkosten und deckt Schäden, für welche die gesetzliche Garantie nicht aufkommt (z.b. Sturz- und Wasserschäden, unsachgemäss Handhabung, etc.).

Wertgarantie



Welche Reparaturen werden über den WERTGARANTIE Komplettschutz übernommen?

Das Angebot der WERTGARANTIE spricht für sich - Komplettschutz bedeutet, dass Sie sich ab dem 1. Tag vor Reparaturkosten an Ihrem Gerät schützen können:
  • Elektronikschäden
  • Wasser-/ Feuchtigkeitsschäden
  • unsachgemässe Handhabung
  • Verschleiss
  • Fall-/ Sturzschäden
  • Verstopfung und Verkalkung
  • Displaybruch
  • Glaskeramik-Bruch
  • Fernbedienungs- und Akku-Defekte
  • Servicearbeiten und Ersatzteile
  • Neukauf-Beteiligung (s. unten)

Wie ist "gewerbliche Nutzung" definiert?
Der WERTGARANTIE Schutz ist nur für Geräte im privaten Haushalt möglich. Gewerbliche Nutzung besteht, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird oder eine allgemeine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt. Wird das Gerät also nicht für private, sondern für gewerbliche Zwecke verwendet, kann der WERTGARANTIE Schutz nicht abgeschlossen werden.

Was ist die Neukauf-Beteiligung?
Die Neukauf-Beteiligung der WERTGARANTIE ist Ihr Schutz für den "Fall der Fälle". Sie ist exklusiv zum WERTGARANTIE Komplettschutz erhältlich.
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich WERTGARANTIE bereits im ersten Vertagsjahr - alternativ zur Reparatur - mit bis zu CHF 200 am Kauf eines neuen Gerätes. Die Neukauf-Beteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um CHF 30 bei Schadenfreiheit.
Übersteigt im Schadenfall der Zeitwert die aktuelle Neukauf-Beteiligung, beteiligen wir uns maximal bis zur Höhe des Zeitwertes an einem Neukauf.

Was passiert bei einem Totalschaden?
Auch bei einem Totalschaden sind Sie mit der Neukauf-Beteiligung für Ihr geschütztes Gerät auf der sicheren Seite. In diesem Fall beteiligt sich WERTGARANTIE mit CHF 200 ab dem ersten Vertragsjahr und für jedes weitere schadenfreie Jahr gibt es jährlich CHF 30 oben drauf.

Kann der WERTGARANTIE Schutz bei Besitzerwechsel übernommen werden?
Wechselt das geschützte Gerät den Besitzer, bleibt der WERTGARANTIE Schutz für das Gerät weiterhin bestehen, da dieser produktbezogen ist. Natürlich mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Melden Sie bitte in diesen Fällen den Besitzerwechsel per Fax an 00800 71280-149 oder per E-Mail an kundenservice@wertgarantie.ch.


Sie haben Fragen zur WERTGARANTIE?

Gerne beantworten wir allfällige Unklarheiten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon unter 032 633 68 70 oder schriftltich via Kontaktformular oder Mail (info@heinigerag.ch)

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